Die folgenden Arten von Organisationen kommen für die Beantragung von Unterstützung durch Nevro in Frage:
- Medizinische Bildungseinrichtungen
- Krankenhäuser
- Medizinische Berufsverbände
- Organisationen für die Förderung von Patientenrechten und -aufklärung
- Akkreditierte/zertifizierte Fortbildungsanbieter
Leitlinien für die Zuschussfähigkeit
Um zuschussfähig zu sein, müssen die Anträge auf die Unterstützung von Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen für medizinische Fachkräfte oder Patienten, von klinischer Forschung oder wissenschaftlichen Kongressen mit Schwerpunkt auf der Behandlung chronischer Schmerzen und der Rückenmarkstimulationstherapie abzielen.
Alle Zuschussanträge müssen von einem Bevollmächtigten einer in Frage kommenden Organisation eingereicht werden. Zuschussanträge einzelner medizinischer Fachkräfte werden von Nevro weder angenommen noch werden direkte Zahlungen an diese geleistet. Vorbehaltlich anderer schriftlicher Bestimmungen werden Zahlungen für Fortbildungsprogramme an die akkreditierte Stelle geleistet.
Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die mindestens 30 Tage vor Beginn des Programms eingehen. Die Einreichung eines Zuschussantrags gewährleistet weder die Genehmigung noch die Befürwortung des beantragten Gesamtbetrags (oder eines Teils davon).
Die Vergabe von Stipendien wird nicht durch den Umfang oder Wert potenziell durch Antragsteller generierter Aufträge bestimmt oder beeinflusst. Der Antragsteller unterliegt keiner Verpflichtung, Produkte oder Dienstleistungen von Nevro zu erwerben, zu nutzen oder zu empfehlen bzw. Vorkehrungen für deren Nutzung zu treffen.