Grants
Ein breites Angebot an Fortbildungsmöglichkeiten und Prozedurenschulungen sowie unabhängige medizinische Forschung, die den Fortschritt der Medizintechnik fördert, dient nach Ansicht von Nevro sowohl der medizinischen Fachwelt als auch dem Patienten. Aus diesem Grund ist Nevro stolz darauf, Zuschüsse für Fortbildungsmaßnahmen und unabhängige Studien bereitzustellen, die medizinischen Fachkräften bei der Verbesserung der Versorgung ihrer Patienten helfen. Unser Schwerpunkt liegt dabei auf Gebieten, die für unser Unternehmen von wissenschaftlichem Interesse sind und zur Erweiterung des Kenntnisstands von Gesundheitsdienstleistern beitragen sollen.
Kriterien für die Vergabe unserer Zuschüsse sind stets 1) der im Antrag beschriebene Wert des Fortbildungsprogramms und 2) seine Vereinbarkeit mit internen Unternehmensrichtlinien. Alle Zuschüsse werden in Übereinstimmung mit veröffentlichten branchenüblichen Kodizes (z. B. AdvaMed, MedTech, MTAA) und unseren internen Richtlinien vergeben.
Organisationen, die Zuschüsse beantragen können
Die folgenden Arten von Organisationen kommen für die Beantragung von Unterstützung durch Nevro in Frage:
- Medizinische Bildungseinrichtungen
- Krankenhäuser
- Medizinische Berufsverbände
- Organisationen für die Förderung von Patientenrechten und -aufklärung
- Akkreditierte/zertifizierte Fortbildungsanbieter
Leitlinien für die Zuschussfähigkeit
Um zuschussfähig zu sein, müssen die Anträge auf die Unterstützung von Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen für medizinische Fachkräfte oder Patienten, von klinischer Forschung oder wissenschaftlichen Kongressen mit Schwerpunkt auf der Behandlung chronischer Schmerzen und der Rückenmarkstimulationstherapie abzielen.
Alle Zuschussanträge müssen von einem Bevollmächtigten einer in Frage kommenden Organisation eingereicht werden. Zuschussanträge einzelner medizinischer Fachkräfte werden von Nevro weder angenommen noch werden direkte Zahlungen an diese geleistet. Vorbehaltlich anderer schriftlicher Bestimmungen werden Zahlungen für Fortbildungsprogramme an die akkreditierte Stelle geleistet.
Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die mindestens 30 Tage vor Beginn des Programms eingehen. Die Einreichung eines Zuschussantrags gewährleistet weder die Genehmigung noch die Befürwortung des beantragten Gesamtbetrags (oder eines Teils davon).
Die Vergabe von Stipendien wird nicht durch den Umfang oder Wert potenziell durch Antragsteller generierter Aufträge bestimmt oder beeinflusst. Der Antragsteller unterliegt keiner Verpflichtung, Produkte oder Dienstleistungen von Nevro zu erwerben, zu nutzen oder zu empfehlen bzw. Vorkehrungen für deren Nutzung zu treffen.
Nicht durch unseren Zuschussprozess unterstützte Aktivitäten
Die folgenden Aktivitäten kommen für eine Unterstützung in Form von Zuschüssen nicht in Frage
- Programme, die nicht vor dem Veranstaltungstermin von Nevro genehmigt wurden
- Anträge, die nicht im Geschäfts-, Bildungs- und/oder Forschungsinteresse von Nevro liegen
- Anträge von einzelnen medizinischen Fachkräften, Gemeinschaftspraxen oder kommerziellen Organisationen
- Anträge, die den geltenden Vorschriften oder Leitlinien der Medizintechnik-Branche nicht entsprechen. Dies umfasst auch Anträge, die sich auf Veranstaltungen beziehen, welche das gegebenenfalls erforderliche Compliance-Verfahren („Conference Vetting System“) nicht durchlaufen haben.
- Anträge, die auf eine Zahlung an eine einzelne Person abzielen oder solche, die einzelne medizinische Fachkräfte (HCP) oder in Ausbildung befindliche medizinischen Fachkräfte, welche die beantragte Unterstützung letztendlich erhalten sollen, direkt benennen
Hinweis: Die Mitwirkung von Mitarbeitern des kaufmännischen Bereichs am Antragsprozess muss sich darauf beschränken, die Antragsteller über das Programm zu informieren und ihnen mitzuteilen, wo sie einen Antrag finden können.
Beantragung
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- Zuschüsse für Fortbildungsveranstaltungen. Wo dies nach den Gesetzen des jeweiligen Landes zulässig ist, kann Nevro finanzielle Unterstützung und/oder Unterstützung in Form von Sachleistungen für extern organisierte Fortbildungskongresse und Prozedurenschulungen bereitstellen. Dieser Antrag auf Unterstützung eines Fortbildungsprogramms muss von einer Einrichtung oder einem Kongressveranstalter gestellt werden. Bei diesen Programmen muss es sich um seriöse, den geltenden Branchenkodizes und Akkreditierungsstandards entsprechende Programme handeln.Die Gewährung finanzieller Mittel darf nicht an die Förderung kommerzieller Interessen gebunden sein. Zuschussgelder können zur Finanzierung von Programminhalten, Personalkosten, bescheidenen Mahlzeiten und Bewirtung, Lehrmaterialien und Honoraren für Dozenten verwendet werden. Die Gelder dürfen nicht für die Unterstützung von Unterhaltung, Freizeitaktivitäten oder Ausgaben für Gäste der Teilnehmer verwendet werden.
- Reisekostenzuschuss. Dieser Antrag zur Unterstützung der Kosten nicht näher benannter Personen für die Teilnahme an einem Fortbildungskongress oder an einer Prozedurenschulung muss von einer Einrichtung oder einem Kongressveranstalter gestellt werden. Die Gelder können zur Unterstützung von Reise-, Anmelde- und Übernachtungskosten bei seriösen Fortbildungsveranstaltungen bis zu einem Höchstbetrag von 1.300 EUR/GBP pro Teilnehmer verwendet werden. Die Einrichtung oder Organisation bestimmt die Auswahl der Teilnehmer an der Fortbildungsveranstaltung, und im Antrag bzw. der damit verbundenen Kommunikation dürfen keine bestimmten potenziellen Empfänger genannt werden. Darüber hinaus müssen die Veranstaltungen mit den geltenden Branchenkodizes oder Akkreditierungsstandards im Einklang stehen und gegebenenfalls das Compliance-Verfahren (Conference Vetting System) durchlaufen haben. Nevro verfügt über ein begrenztes Budget zur Förderung solcher Anträge auf Gewährung indirekter Reisekostenzuschüsse für medizinische Fachkräfte und Empfänger von Fellowship-Zuschüssen. Die Gelder werden in der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben.
- Fellowship-Zuschüsse. Dieser Antrag muss von einer Ausbildungseinrichtung (z. B. einer medizinischen Fakultät, einem akademischen Lehrkrankenhaus) gestellt werden, die ein (in Kanada z. B. vom RCPSC) akkreditiertes Fellowship-Programm im Bereich Schmerztherapie mit einem vom zuständigen Zertifizierungsausschuss genehmigten Basislehrplan anbietet. Für Programme, die im folgenden Quartal beginnen, müssen die Anträge der Einrichtungen bis spätestens 15. Februar eingereicht sein. Die Einrichtung oder Organisation bestimmt die Auswahl der Teilnehmer an der Fortbildungsveranstaltung, und im Antrag bzw. der damit verbundenen Kommunikation dürfen keine bestimmten potenziellen Empfänger genannt werden .Pro Programm/Jahr wird maximal ein Zuschuss gewährt. Die Gelder werden in der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben. Der Zuschuss wird nicht automatisch erneuert. Zurzeit unterstützt Nevro nur eine begrenzte Anzahl von Fellowships in Australien und Europa.
- Unterstützung Prüfer-initiierter Studien. Dieser Antrag muss von einer Einrichtung gestellt werden, die Unterstützung für eine klinische Studie auf dem Gebiet der Neuromodulation erhalten möchte. Dabei kann es sich um Sachleistungen und/oder finanzielle Unterstützung handeln.Im Allgemeinen wird der Prüfplan vom Antragsteller/Prüfer bestimmt, der die Studie eigenständig durchführt. Es muss ein detailliertes Budget vorgelegt werden. Nevro behält sich jedoch vor, allein darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe Unterstützung gewährt wird. Alle Anträge auf finanzielle Unterstützung müssen in marktüblicher Höhe sein, dürfen keine indirekten Kosten wie Gehälter oder Zusatzleistungen für Mitarbeiter umfassen und keinen Gemeinkosten der Einrichtung unterliegen.
- Kommerzielles Sponsoring. Im Gegensatz zu einem Zuschuss verlangt ein Sponsoring-Antrag eine Zahlung oder Unterstützung in Form von Sachleistungen im Austausch für gleichwertige Werbe- oder Promotionsmöglichkeiten für Nevro. Zum Beispiel: Ein Mitwirkender auf Bronze-Ebene, der €X zahlt, erhält eine Bestätigung im Programm, einen Tisch in der Ausstellungshalle und zwei Pässe für die Konferenz. Wenn Ihr Programm sowohl Zuschuss- als auch Sponsoring-Elemente für eine einzelne Veranstaltung anbietet, müssen diese Möglichkeiten separat über einen Zuschussantrag und eine kommerzielle Sponsoring-Anfrage kommuniziert werden.
Häufige Fragen
Hilfestellung bei der Einreichung von Zuschussanträgen erhalten Sie hier: EdGrants@nevro.com. Für Forschungszuschüsse und Unterstützung Prüfer-initiierter Studien wenden Sie sich bitte an: IIS@Nevro.com.
Kann mein Nevro-Vertriebsmitarbeiter einen Zuschussantrag für mich vorbereiten und einreichen?
Nein. Laut den MedTech- und MTAA-Ethikkodizes und den internen Richtlinien von Nevro dürfen unsere Vertriebsmitarbeiter keine Zuschussanträge im Auftrag von Kunden vorbereiten oder einreichen. Nevro-Vertriebsmitarbeiter können Antragsteller auf die auf der Website des Unternehmens verfügbaren Informationen hinweisen und den Antragstellern elektronische und gedruckte Materialien bereitstellen. Dies spiegelt die Verpflichtung von Nevro zur Einhaltung des geltenden Ethik-Kodexes wider und wird auch der Tatsache gerecht, dass unsere Vertriebsmitarbeiter nicht alle erforderlichen Informationen und Dokumente haben. Gegen Vertriebsmitarbeiter, die an untersagten Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Nevro-Zuschussprogramm mitwirken, können Disziplinarmaßnahmen verhängt werden.
Kann mein Nevro-Vertriebsmitarbeiter sicherstellen, dass mein Zuschussantrag genehmigt wird?
Nein. Laut dem geltenden Ethik-Kodex (z. B. MedTech-oder MTAA) und den internen Richtlinien von Nevro ist Vertriebsmitarbeitern von Nevro die Mitwirkung im Unternehmensausschuss für die Gewährung von Zuschüssen nicht gestattet.
Wer entscheidet bei Nevro über die Genehmigung oder Ablehnung eines Zuschussantrags?
Der Nevro-Unternehmensausschuss für die Gewährung von Zuschüssen sichtet alle Zuschussanträge und entscheidet darüber. Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Bereiche Finanzen, Medical Affairs und Recht zusammen, wobei das Marketing bei Bedarf Input liefert.
Kann ich gegen die Entscheidung Berufung einlegen, wenn mein Antrag auf Gewährung eines Zuschusses abgelehnt wird?
Nein. Alle Entscheidungen des Ausschusses für die Gewährung von Zuschüssen sind endgültig. Falls der Ausschuss zusätzliche Informationen zur Bewertung des ursprünglichen Antrags benötigt, wird der Antragsteller kontaktiert.
Kann ich einen Reisekostenzuschuss beantragen, wenn ich als Referent an einem Kongress teilnehme?
Nein, Nevro übernimmt die Reisekosten von Dozenten oder Teilnehmern zu extern organisierten Kongressen nicht direkt.Dozenten bei Kongressen müssen sich an den externen Veranstalter wenden, und medizinische Fachkräfte müssen ihre Einrichtung bitten, einen Reisekostenzuschuss für nicht näher bezeichnete Studierende zur Teilnahme an dem Kongress zu beantragen. Wenn ein Reisekostenzuschuss gewährt wird, liegt es im alleinigen Ermessen der Ausbildungseinrichtung, welche(r) Studierende(r) diese Mittel erhält/erhalten.
Was muss ich angeben, wenn ich für eine Prozedurenschulung (z. B. einen SCS-Kadaver-Workshop) Sachleistungen erhalten möchte?
Anträge auf Sachleistungen für Prozedurenschulungen müssen über einen Antrag auf Gewährung eines Fortbildungszuschusses gestellt werden. Unser Team für die professionelle Fortbildung wird mit Ihnen gemeinsam sicherstellen, dass Sie die auf Basis der voraussichtlichen Teilnehmerzahl und des vorgeschlagenen Lehrplans benötigten Produkte und Zubehörmaterialien erhalten und dass dies in Übereinstimmung mit den internen Richtlinien von Nevro geschieht. Wenn außerdem die Möglichkeit besteht, einen Tisch mit Nevro-Logos und Marketingmaterialien zu sponsern, muss diese Sponsoring-Gelegenheit separat bei Ihrem zuständigen Vertreter eingereicht werden.
Kann ich erwarten, dass mein Zuschussantrag auf der Grundlage meines Status als Nevro-Kunde genehmigt wird?
Nein. Laut den MedTech- und MTAA-Ethikkodizes und den internen Richtlinien von Nevro wird jede Entscheidung anhand der Besonderheiten des jeweiligen Zuschussantrags getroffen. Der Umfang der Geschäfte, die der entsprechende Kunde mit unserem Unternehmen getätigt hat oder tätigen wird, darf nicht in die Erwägungen einfließen.